Zwei Kategorien von E-Bikes
E-Bikes oder Elektrovelos müssen auf Radwegen und Velostreifen fahren. Es gibt zwei Kategorien
langsame E-Bikes (Tretunterstützung bis 25 km/h)
schnelle E-Bikes (Tretunterstützung bis 45 km/h)
Schnelle E-Bikes gelten als Motorfahrrad (Mofa). Zweiräder mit einer Motorleistung von über 1000 Watt oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h gehören in die Kategorie «Motorrad».
Mindestalter und Führerausweis
Jugendliche dürfen ab 14 Jahren mit E-Bikes fahren. Sie benötigen dafür den Führerausweis der Kategorie M (Motorfahrräder).
Ab 16 Jahren braucht es für langsame E-Bikes keinen Führerausweis mehr.
Für schnelle E-Bikes brauchen alle einen Führerausweis – also auch Erwachsene (mindestens Kategorie M).
E-Bike-Ausrüstung
Damit Sie mit Ihrem E-Bike auf die Strasse dürfen, braucht dieses:
Gepumpte Pneus (das Grundgewebe darf nicht sichtbar sein).
Zwei kräftige Bremsen – eine für das Vorder- und die andere für das Hinterrad
Eine fest angebrachte Velobeleuchtung mit zwei ruhenden Lichtern – vorne weiss und hinten rot
Ein nach hinten gerichteter, roter Rückstrahler
Eine Glocke.
Für schnelle E-Bikes braucht es zudem:
Einen Rückspiegel
Ein gelbes Kontrollschild (und damit einen Fahrzeugausweis).
Langsame E-Bikes bis 25 km/h
Langsame E-Bikes haben kein Kontrollschild. (Die Haftung bei einem Unfall ist oft in der Privathaftpflichtversicherung enthalten – fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach).
Sie müssen keinen Helm tragen, aber es ist empfohlen.
Sie dürfen auf Strassen fahren, die für Velos erlaubt und für Mofas verboten sind.
Auch dürfen Sie über Fussgängerflächen fahren, die mit «Velo gestattet» gekennzeichnet sind.
Schnelle E-Bikes bis 45 km/h
Schnelle E-Bikes brauchen ein Kontrollschild und eine E-Bike-Vignette, die Sie jährlich erneuern müssen. Sie erhalten diese direkt von Ihrem Fachgeschäft. Sonst wenden Sie sich bitte an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
Sie müssen einen Helm tragen.
Auf Strassen, die für Mofas verboten sind, dürfen Sie nur mit abgestelltem Motor fahren.
Fussgängerflächen, die mit «Velo gestattet» gekennzeichnet sind, dürfen Sie nur mit abgestelltem Motor überqueren-
Seit dem 1. April 2024 müssen neue E-Bikes einen Tacho haben. Für ältere E-Bikes gilt die Tacho-Pflicht ab dem 1. April 2027.
Fahrrad-Ausrüstung
Damit Sie mit Ihrem Velo auf die Strasse dürfen, braucht dieses:
Gepumpte Pneus (das Grundgewebe darf nicht sichtbar sein)
Zwei kräftige Bremsen – eine für das Vorder- und die andere für das Hinterrad
Zwei ruhende Lichter – vorne weiss und hinten rot
Zwei Reflektoren – vorne weiss und hinten rot
Die Veloglocke ist nicht mehr obligatorisch, aber empfohlen.
Wichtigste Regeln beim Velofahren
Velos und Mofas dürfen an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, wenn eine Tafel mit einem gelben Velo und einem Pfeil es anzeigt. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie die Fahrzeuge in der Querstrasse haben Vortritt.
Kinder dürfen vor dem vollendeten 6. Altersjahr auf Hauptstrassen Velo fahren. Aber nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person.
Kinder bis 12 Jahre dürfen mit dem Velo das Trottoir benützen – allerdings nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt.
Einen Helm tragen müssen weder Erwachsene noch Kinder; aber es ist empfohlen.
Velovignette
Die Velovignette wurde 2012 abgeschafft. Die meisten Versicherer haben die Haftung bei Velounfällen automatisch in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, ist nicht mehr gegen Schäden versichert, die sie oder er bei einem Velounfall gegenüber Dritten verursacht. Solche Schäden können sehr teuer sein.
Haben Sie weitere Fragen zum Velofahren in der Schweiz, dann wenden Sie sich bitte an das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
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