Sie müssen bei einer Schweizer Krankenkasse versichert sein, wenn Sie in der Schweiz wohnen.
Krankenkasse für Baby, Zuzug aus Ausland
Sie haben drei Monate Zeit, sich bei einer Kasse zu versichern, wenn Sie neu in der Schweiz sind. Die gleiche Frist gilt nach der Geburt eines Kindes. Während dieser drei Monate sind Sie respektive Ihr baby bereits versichert.
Wer braucht keine Krankenkasse?
Ausländische Rentnerinnen und Rentner, Studierende sowie Diplomatinnen und Diplomaten brauchen unter Umständen keine Krankenkasse. Die zuständige Stelle in Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde genehmigt allfällige Ausnahmen.
Grenzgänger und Krankenkasse
Als Grenzgängerin oder Grenzgänger haben Sie die Wahl: Sie können sich in der Schweiz an Ihrem Arbeitsort oder an Ihrem ausländischen Wohnort krankenversichern.
Falls Sie sich nicht in der Schweiz versichern wollen, müssen Sie innert drei Monaten nach Arbeitsbeginn ein Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons einreichen.
Freie Wahl der Krankenkasse
Im Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer finden Sie alle Krankenkassen. Sie können frei wählen zwischen den Kassen, die in Ihrer Wohnregion tätig sind. Melden Sie sich einfach an, die Kassen sind verpflichtet, alle Interessierten in der Grundversicherung aufzunehmen.
Übrigens: Ein Kind kann auch eine andere Krankenkasse haben als seine Eltern.
Krankenkasse auf Ende Jahr kündigen
Sie können Ihre Krankenkasse in der Regel Ende Jahr wechseln. Dafür müssen Sie Ihre Grundversicherung schriftlich kündigen. Ihr Brief muss bis zum 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.
Übrigens: Ihre bisherige Kasse teilt Ihnen bis Ende Oktober mit, wie hoch Ihre Prämie im nächsten Jahr ist – rechtzeitig, um zu kündigen, falls Sie mit dem Angebot nicht einverstanden sind. Hilfreich für das Vergleichen der Angebote ist der Prämienrechner.
Haben Sie eine Franchise von 300 Franken und das «normale» Versicherungsmodell, können Sie die Grundversicherung auch auf Ende Juni kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
So wechseln Sie das Versicherungsmodell
Sie können per Ende Jahr auch Ihr Versicherungsmodell wechseln. Dazu muss Ihr Schreiben bis Ende November bei der Krankenkasse eintreffen. Neben dem «normalen» Modell gibt es die folgenden Versicherungsmodelle mit tieferen Prämien:
Hausarztmodell: Sie müssen (fast) immer zuerst zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt gehen. Falls nötig, überweist Sie diese oder dieser an eine Spezialistin oder einen Spezialisten.
HMO-Modell: Sie müssen fast immer zuerst zu einer Ärztin oder einem Arzt in der von Ihnen gewählten Gruppenpraxis gehen. Falls nötig, überweist Sie diese oder dieser an eine Spezialistin oder einen Spezialisten.
Telmed: Sie müssen vor (fast) jedem Arztbesuch eine bestimmte Telefonnummer anrufen und erhalten telefonisch eine medizinische Erstberatung.
Krankenkasse muss Sie nicht aufnehmen
Sie müssen in der Regel einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, bevor eine Krankenkasse Sie in einer Zusatzversicherung aufnimmt. Von Ihren Antworten hängt ab, zu welchen Bedingungen die Krankenkasse Sie aufnimmt. Die Krankenkasse kann Sie in der Zusatzversicherung auch ablehnen.
Füllen Sie den Fragebogen richtig aus. Bei falschen Angaben bezahlt die Krankenkasse später allenfalls nicht oder schliesst Sie aus der Versicherung aus.
Am besten schon vor Geburt
Sie versichern Ihr Baby am besten schon vor der Geburt, wenn Sie eine Zusatzversicherung wollen. Die Krankenkassen nehmen das Ungeborene meist ohne Gesundheitsfragebogen und ohne Bedingungen auf.
Häufig versichern Eltern Ihre Kinder für Zahnbehandlungen (Zahnstellungskorrektur). Auch diese Versicherung sollten Sie früh abschliessen. Ab einem gewissen Alter verlangen die Krankenkassen eine vorgängige Untersuchung.
Meist im Paket
Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen oft nur im Paket an. Prüfen Sie, dass Sie keine Leistungen doppelt versichern. Das gilt besonders für Reiseversicherungen. Oft sind Sie bereits versichert - beispielweise über die Kreditkarte oder einen Reise-Schutzbrief.
Heikle Kündigung
Überlegen Sie sich vor der Kündigung Ihrer Zusatzversicherung, ob Sie die Versicherung wirklich nicht mehr wollen. Die Krankenkasse muss Sie später nicht wieder in die entsprechende Zusatzversicherung aufnehmen. Informieren Sie sich zudem über die Kündigungsfristen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag – oder Sie fragen Ihre Krankenkasse.
Im Herbst schaltet das Bundesamt für Gesundheit jeweils umfassende Informationen zu den neuen Krankenkassenprämien und zum Krankenkassenwechsel für das kommende Jahr auf.