Trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs in den 1950er-Jahren blieb die politische Grundhaltung in der Schweiz weiterhin konservativ. Nur der Kanton Basel-Stadt ermächtigte 1957 seine drei Bürgergemeinden, das Frauenstimmrecht einzuführen. Am 26. Juni 1958 stimmten in Riehen erstmals auch die Frauen auf Gemeindeebene ab.
Als der Bundesrat 1957 die Schweizerinnen mit einem Zivilschutzobligatorium in die Landesverteidigung einbinden wollte, wehrten sich der Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht, der Schweizerische Katholische Frauenbund und der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen dagegen, den Frauen neue Pflichten bei weiterhin fehlenden politischen Rechten aufzubürden.
Da die öffentliche Kontroverse das Zivilschutzprojekt gefährdete, legte der Bundesrat einen ersten Entwurf zur Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene vor. Mit Unterstützung der Gegner des Frauenstimmrechts im Parlament, die eine Ablehnung durch die Stimmbürger herbeiführen wollten, passierte die Vorlage 1958 beide Räte. Vor dem Urnengang befürworteten SP, LdU und PdA das Frauenstimmrecht. Die FDP und die konservative Volkspartei gaben die Stimme frei, die BGB beschloss die Nein-Parole. Die Vorlage wurde 1959 mit 654 939 (66,9 %) Nein gegen 323 727 (33 %) Ja bei einer Stimmbeteiligung von 66,7 % deutlich abgelehnt. Nur die Kantone Waadt, Genf und Neuenburg stimmten zu.