Gemäss der Schätzung des Bundesamtes für Statistik Ende 2022 werden im Jahr 2023 etwa 365 000 Personen zum ersten Mal an der Nationalratswahl teilnehmen können. 2019 waren es 400 000 Personen.
Wenn Sie volljährig sind, können Sie an der Wahl des Nationalrats teilnehmen, sobald Sie das Schweizer Bürgerrecht erlangt haben. Wenn Sie die Wahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie sich direkt an Ihre Wohngemeinde wenden.
Sie können sowohl für beide Parlamentskammern stimmen als auch nur die Mitglieder einer der beiden Kammern (Nationalrat / Ständerat) wählen
Nein. Ihre Stimme ist ungültig, wenn Sie nur die Nummer der kandidierenden Person aufschreiben: Sie müssen immer den vollständigen Namen der kandidierenden Person hinschreiben. Ungültig sind auch Gänsefüsschen und Wörter wie «idem.». Diese Regeln gelten für jeden Wahlzettel unabhängig davon, ob er vorgedruckt oder leer ist. Die Nummern der Kandidatinnen und Kandidaten sollen dabei helfen, Personen mit gleichem oder ähnlichem Familiennamen einfacher unterscheiden zu können.
Ja. Jede Stimme, die eine Kandidatin oder ein Kandidat erhält, ist gleichzeitig auch eine Stimme für ihre oder seine Liste.
In der Regel können Sie nur die Personen in den Nationalrat wählen, die in Ihrem Kanton offiziell kandidieren. Es gibt allerdings Kantone, in denen es für die Kandidatur kein Verfahren gibt. Diese Kantone sind Uri, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Und in diesen Kantonen muss man nicht kandidieren, die Wählerinnen und Wähler können jede Person wählen, die auf Bundesebenen wählbar ist.
Nein. Sie können nur die Kandidatinnen und Kandidaten wählen, die sich im Kanton zur Wahl stellen, in dem Sie stimmberechtigt sind.
Es gibt allerdings Kantone, in denen es für die Kandidatur kein Verfahren gibt. Diese Kantone sind Uri, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Und in diesen Kantonen muss man nicht kandidieren, die Wählerinnen und Wähler können jede Person wählen, die auf Bundesebenen wählbar ist.
Das Schweizer Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Ständerat und dem Nationalrat.
Im Ständerat hat jeder Kanton zwei Vertreterinnen oder Vertreter mit Ausnahme der Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Obwalden und Nidwalden. Diese sechs Kantone haben Anspruch auf nur einen Ständeratssitz.
Im Nationalrat hingegen hängt die Anzahl Sitze von der Wohnbevölkerung des Kantons ab. Je höher die Bevölkerungszahl eines Kantons, desto mehr Nationalratssitze kommen ihm zu.
Ausführliche Informationen zur Sitzverteilung in den beiden Kammern finden Sie auf der Seite Anzahl Parlamentssitze.
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier erhalten ein Jahresgehalt für die Vorbereitung, Entschädigungen für verschiedene Spesen sowie Sozialversicherungsbeiträge.
Näheres über das Gehalt der Parlamentsmitglieder finden Sie auf der Seite Das Schweizer Parlament.
Die Parlamentsmitglieder sind für vier Jahre gewählt. Eigentlich können sie so oft zur Wahl antreten, wie sie wollen. Die Kantone können aber die Anzahl Wiederwahlen für den Ständerat begrenzen. Auch die politischen Parteien können die Anzahl Wiederkandidaturen für das eidgenössische Parlament limitieren. Beispielsweise können im Kanton Jura Ständerätinnen und Ständeräte nur zwei Mal in Folge zur Wiederwahl antreten.
Weitere Informationen: Geschichte der eidgenössischen Wahlen
Ja. Die Mitglieder des Nationalrats werden jeweils für vier Jahre gewählt. Sie vertreten die gesamte Schweizer Bevölkerung und nicht nur einen bestimmten Kanton.
Nützliche Antworten auf diese Fragen und Kontakte finden Sie auf den Seiten Für den Nationalrat kandidieren und Für den Ständerat kandidieren?
Wenn Sie die Wählbarkeitskriterien sowohl für den Nationalrat als auch für den Ständerat erfüllen, können Sie für beide Ämter kandidieren. Nach der Bundesverfassung können Sie allerdings nicht beide Ämter ausüben. Sollten Sie also in beide Kammern gewählt werden, so müssen Sie sich für eines der beiden Mandate entscheiden.
Ja, wenn eines der beiden Bürgerrechte, die Sie besitzen, das schweizerische ist und Sie die Wählbarkeitskriterien erfüllen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Schweizerin oder Schweizer im Ausland leben, können Sie nicht in allen Kantonen zu den Ständeratswahlen antreten.
Mehr erfahren Sie auf folgenden Seiten:
Nein. Welche Voraussetzungen Sie für Stimm- und Wahlrecht erfüllen müssen, erfahren Sie auf der entsprechenden Seite unseres Portals.
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Dieses Alter muss spätestens am Wahltag (in diesem Fall am 22. Oktober 2023) erreicht werden. Ein Höchstalter sieht die Bundesverfassung hingegen nicht vor.
Nein, Sie können sich auch in den Nationalrat wählen lassen, ohne vorher politisch aktiv gewesen zu sein. Weitere Informationen:
Nein. Das ist ausgeschlossen. Für ein und dieselbe Nationalratswahl darf niemand auf mehreren Listen kandidieren.
Ausführliche Informationen über die Frauenvertretung im Nationalrat und im Ständerat finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Statistik.
In der Schweiz haben die Frauen das Stimm- und Wahlrecht seit 1971. Mehr erfahren Sie, wenn Sie die Geschichte des Frauenstimmrechts auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene lesen.
In der Schweiz ist es ziemlich einfach, eine Partei zu gründen.
Mehr erfahren Sie: Wie gründe ich eine Partei oder wie trete ich einer bestehenden Partei bei?
In der Wahlanleitung sind nur die politischen Parteien aufgeführt, die in der laufenden Legislatur (2019-2023) im Nationalrat vertreten sind.
Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können für den Nationalrat kandidieren, wenn sie die Grundvoraussetzungen erfüllen. Die Ständeratswahl hingegen ist kantonal. Darum legen auch die Kantone die Regeln und damit die Wählbarkeitskriterien fest. Diese Kriterien können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden.
Um an der Wahl des Nationalrats teilzunehmen, müssen Sie sich bei einer Schweizer Vertretung im Ausland anmelden. Weiter müssen Sie im Stimmregister Ihrer letzten Wohngemeinde in der Schweiz oder, wenn Sie nie in der Schweiz gelebt haben, im Stimmregister Ihres Heimatorts eingetragen sein.
Sie müssen sich zudem lange genug am selben Ort aufhalten, damit Ihre Stimmgemeinde Ihnen die nötigen Unterlagen zustellen kann.
Achtung: An der Wahl des Ständerats können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nicht in allen Kantonen teilnehmen. Auf dieser Seite finden Sie heraus, ob Sie das Stimmrecht haben oder nicht.
Um als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer an der Wahl des Nationalrats teilzunehmen, müssen Sie sich bei einer Schweizer Vertretung im Ausland anmelden. Weiter müssen Sie im Stimmregister ihrer letzten Wohngemeinde oder, wenn Sie nie in der Schweiz gelebt haben, ihres Heimatorts eingetragen sein.
Achtung: An der Wahl des Ständerats können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nicht in allen Kantonen teilnehmen. Auf dieser Seite finden Sie heraus, ob Sie das Stimmrecht haben oder nicht.