Im Jahr 1854 war die politische Landschaft im Tessin gekennzeichnet von einem Bündnis zwischen den Linksradikalen und den Katholisch-Konservativen (die sog. Fusionisti). Diese Zusammenarbeit war Ausdruck der damals in einigen Kantonen aufkommenden Bemühungen, auf politischer Ebene nach Kompromissen zu suchen und die zunehmende Zentralisierung zu bekämpfen. Diese «unheiligen» Allianzen wurden von der Mehrheitspartei, den Radikalen, missbilligt und als Gefahr für den Bundesstaat betrachtet.
Tatsächlich gelang es den Bündnispartnern, den «Fusionisti», die Wahl auf Kosten der Radikalen zu gewinnen, die sechs Tessiner Sitze (je drei Sitze in den Wahlkreisen 40 und 41) für sich zu erobern und ins Parlament einzuziehen. Die Reaktionen darauf waren heftig und ziemlich feindselig.
Was folgte, trug nicht gerade zur Beruhigung der Lage bei. Die Tessiner Regierung wollte die Ergebnisse zunächst nicht veröffentlichen, gab dann aber doch jene des 41. Wahlkreises bekannt und – auf Druck des Bundesrates – schliesslich auch jene des 40. Wahlkreises. Die Ergebnisse erwiesen sich allerdings als ungenau, namentlich gab es Unregelmässigkeiten bei der Zahl der von der Opposition erhaltenen Stimmen.
In der Folge wurde bekannt, dass die Wahlen im Tessin von Gewalttaten und Wahlbetrug begleitet worden waren. Der Bundesrat beauftragte Bundesstaatsanwalt Jakob Amiet damit, die Angelegenheit zu untersuchen. Auf der Grundlage von dessen Bericht kam die zuständige parlamentarische Kommission zum Schluss, dass ohne die (angeblich) von der Opposition orchestrierten Störungen die Radikalen als Sieger aus den Wahlen hervorgegangen wären.
Schliesslich wurde auch eine Unstimmigkeit zwischen Artikel 4 des «Bundesgesetzes betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrates» und Artikel 10 des Tessiner Wahlgesetzes festgestellt: So sah das Bundesgesetz vor, dass die Wahlberechtigten ihr Wahlrecht nur in ihrem Wohnort wahrnehmen können, während es das Tessiner Wahlgesetz den Wahlberechtigten erlaubte, in jedem Wahlkreis ihres Kantons zu wählen; eine Regelung, die Wahlbetrug Tür und Tor öffnete.
Der Nationalrat annullierte deshalb per Ratsbeschluss die Ergebnisse der Wahlkreise 40 und 41. Es versteht sich von selbst, dass die betroffenen Abgeordneten darüber nicht sehr glücklich waren. Die im Wahlkreis 40 gewählten Nationalräte erklärten beispielsweise, dass die der Opposition angelasteten Provokationen im Tessin in Wirklichkeit von der Regierungspartei ausgegangen seien. Die Proteste waren jedoch vergebens: Am 11. März 1855 wurde im Tessin erneut gewählt. Diesmal siegten die Radikalen mit grossem Vorsprung und zogen somit in den Nationalrat ein. Im Vorlauf zu den Neuwahlen war das Terrain für diesen Wahlsieg bereitet worden: Vom Februar an bildete sich eine Bewegung aus Milizionären zur Verteidigung der radikal-liberalen Regierung. Die als «Pronunciamento» bezeichnete Bewegung, deren Vorgehen von den Bundesbehörden abgesegnet wurde, ging mit Waffengewalt gegen die Opposition vor; mehrere Anhänger der Fusionisten wurden verhaftet.
Die Informationen in diesem Text stammen aus:
Gruner, Erich (1978): Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat, 1848-1919, Bd. 1-2, Bern 1978