Die Ständeratswahl findet in einem oder zwei Wahlgängen statt.
Der erste Wahlgang findet in der grossen Mehrheit der Kantone am selben Tag statt wie die Nationalratswahlen: am 22. Oktober 2023. Braucht es einen zweiten Wahlgang, so wird er im November durchgeführt. Das Datum variiert von Kanton zu Kanton.
Appenzell Innerrhoden ist der einzige Kanton, der sein Ständeratsmitglied Ende April an der Landsgemeinde wählt.
Die Kantone
Jeder Kanton legt die Regeln fest, nach denen seine Vertretung im Ständerat gewählt wird. Er versendet die Wahlunterlagen, organisiert die Wahl, sorgt für deren reibungslose Durchführung und veröffentlicht die Ergebnisse.
Die Verfahren der Kantone sind ähnlich, allerdings mit Unterschieden, die beispielsweise die erforderliche Mehrheit oder die stimmberechtigten Personen betreffen.
Die Gemeinden
In der Regel kümmern sich die Gemeinden um die Wahllokale. Sie bestimmen die Stimmenzählerinnen und -zähler und bringen die Wahlurnen in die Wahllokale. Am Wahltag sorgen die Gemeinden für die korrekte Auszählung der Stimmen und übermitteln die Ergebnisse den Kantonen.
Die Parteien
Die Parteien und Gruppierungen schlagen ihre Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl vor. Für zusätzliche Informationen zu den Wahlregeln in Ihrem Kanton, wenden Sie sich an die für politische Rechte zuständige kantonale Behörde.
In den meisten Kantonen gilt das Majorzverfahren.
In den Kantonen Neuenburg und Jura hingegen wird nach dem Proporzverfahren gewählt.
Am Wahltag können Sie den Wahlausgang auf mehreren Kanälen fortlaufend verfolgen:
Seiten der kantonalen Behörden
Seite des Bundesamts für Statistik
ch.ch gibt Ihnen Auskunft darüber, wie Sie eine Partei gründen oder einer Partei beitreten.
ch.ch gibt Ihnen Auskunft über die Anzahl Parlamentssitze jedes Kantons.