Eine politische Partei ist eine Gruppe von Personen, die ihre politischen Ideen teilen und sich zu deren Verwirklichung zusammenschliessen. Oft befassen sich Parteien mit der Rolle und der Organisation des Staates, dem Wirtschafts- und Sozialsystem oder mit der Umwelt.
Die linken Parteien setzen sich traditionell für einen starken Sozialstaat ein. Die rechten oder «bürgerlichen» Parteien der Schweiz fokussieren mehr auf Eigenverantwortung und liberale Wirtschaftspolitik. Die Mitteparteien teilen gewisse Ideen mit den Linksparteien und andere mit den Rechtsparteien.
Die Parteienlandschaft in der Schweiz ist sehr vielfältig. Einige Parteien sind auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene tätig, andere hingegen tauchen nur auf einer Ebene auf. Eine offizielle Übersicht über alle Schweizer Parteien gibt es nicht. Das Parlament legt aber eine Liste aller im Parlament vertretenen Parteien vor.
Seit 1919 hat bei den Nationalratswahlen keine Partei mehr als 50 Prozent aller Stimmen erreicht. Damit war keine Partei «Mehrheitspartei».
Die Parteien spielen im Gefüge der Schweizer Demokratie eine wichtige Rolle. Parteien tragen zur politischen Meinungsbildung bei, stellen Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Ämter und ergreifen Initiativen oder Referenden. Bei Abstimmungen geben sie Empfehlungen ab zu den Abstimmungsvorlagen.
Der Weg, in der Schweiz einer politischen Partei beizutreten, unterscheidet sich von Partei zu Partei. Wenden Sie sich an die Partei, der Sie beitreten möchten. Einige Parteien laden Sie zunächst zu einem Gespräch ein. Bei anderen können Sie sich als Sympathisantin oder Sympathisant registrieren, bevor Sie sich zu einem festen Engagement verpflichten.
Als Mitglied einer Partei müssen Sie in der Regel jährlich einen Beitrag bezahlen. Dessen Höhe unterscheidet sich von Region zu Region, von Partei zu Partei und manchmal auch je nach Einkommen.
In der Schweiz steht es Ihnen frei, eine Partei zu gründen. Es ist relativ einfach. Die üblichste Form ist der Verein. Die Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt, finden Sie in den Artikeln 60–79 des Zivilgesetzbuches.
Wenn Sie Ihre Partei in der Rechtsform des Vereins gründen, müssen Sie Statuten verfassen. Darin sind das Vereinsziel (politische Ausrichtung), die Finanzierung und die Organisation (Parteiorgane) zu regeln.
Die Bundeskanzlei führt ein Parteienregister. Die Eintragung ist nicht zwingend. Parteien, die sich eintragen lassen, profitieren aber bei den Nationalratswahlen von administrativen Erleichterungen. Die Voraussetzungen für eine Eintragung finden Sie im Anmeldeformular, das Sie online ausfüllen können.
Das Parlament führt die Liste aller im Parlament vertretenen Parteien.
In den Artikeln 60–79 des Zivilgesetzbuches finden Sie die Voraussetzungen für die Gründung einer Partei in der Rechtsform des Vereins.
Sie können das Parteienregister der Bundeskanzlei einsehen.
Sie können die Anmeldung zur Eintragung Ihrer Partei ins Parteienregister online ausfüllen.