Schweizer Bürger sind wehrdienstpflichtig. Wer weder Militär- noch Zivildienst leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen.
Einzig Menschen mit einer erheblichen Behinderung sind von der Ersatzabgabe befreit.
Wer einen Wiederholungskurs (WK) verschiebt und in einem bestimmten Jahr somit seine Diensttage nicht leistet, muss die Ersatzabgabe ebenfalls bezahlen. Doch sobald er alle obligatorischen Diensttage nachgeholt hat, kann er die Abgabe zurückfordern. Er kann den Antrag auf Rückerstattung beim Kanton auch später stellen, aber spätestens fünf Jahre nach der Entlassung aus dem Militärdienst.
Die Pflicht, bei fehlenden Diensttagen die Ersatzabgabe zu bezahlen, beginnt mit der Rekrutierung (zwischen 19 und 25 Jahren) und endet mit 37 Jahren.
Wer keinen Militärdienst und auch keinen Zivildienst leistet, muss während dieser Zeitspanne maximal 11 Jahre lang die Abgabe zahlen.
Die Wehrpflichtersatzabgabe beträgt pro Jahr 3 % des abgabepflichtigen Einkommens, wie es bei der direkten Bundessteuer berechnet wird. Mindestens beträgt die Abgabe aber 400 Franken.
Wer Zivilschutz leistet, erhält eine Ermässigung von 4% pro Diensttag.