Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Anrecht auf Pause. Pausen dienen in erster Linie dazu, sich auszuruhen und zu verpflegen.
Die Dauer der Pause hängt von der tatsächlichen Arbeitsdauer ab:
15 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden,
30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden,
1 Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden; in diesem Fall kann die Pause aufgeteilt werden.
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch längere Pausen einräumen.
Haben Sie flexible Arbeitszeiten und liegt die tägliche Arbeitszeit zwischen weniger als sieben und mehr als neun Stunden, so bestimmt sich die Dauer der Pause nach der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.
Bitte beachten Sie:
Ihr Arbeitgeber kann eine Pausenregelung erlassen. Er kann beispielsweise verlangen, dass Sie Ihre Pause zu einer bestimmten Zeit oder an einem bestimmten Ort verbringen.
Raucherinnen und Raucher haben keinen Anspruch auf zusätzliche Pausen fürs Rauchen
Pausen gelten nicht als Arbeitszeit. Sie müssen daher auch nicht bezahlt werden.
Es gibt folgende Ausnahmen:
Können Sie Ihren Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen, zählt die Pause zur Arbeitszeit.
Technisch bedingte Arbeitsunterbrüche (z. B. Unterbruch des Betriebs einer Maschine) gelten nicht als Pause, da Sie sich in dieser Zeit nicht ausruhen können. Solche Unterbrüche dauern zu wenig lang, und Sie können nicht im Voraus wissen, wann Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen müssen.
Pausen finden in der Regel zur Mitte der täglichen Arbeitszeit statt. Sie sind dazu da, dass sie sich erholen und verpflegen können. Auf die Pause darf daher nicht verzichtet werden, denn dies kann zu Fehlern und Unfällen führen.
Aus dem gleichen Grund dürfen Sie auch nicht durcharbeiten, um früher nach Hause gehen oder später anfangen zu können.
Die Pause dient der Erholung während des Arbeitstags. Die tägliche Ruhezeit hingegen ist die gesetzlich vorgeschriebene Erholungszeit nach einem Arbeitstag:
Sie muss mindestens 11 Stunden betragen
Sie beginnt mit dem Feierabend und hört bei Arbeitsbeginn auf
Ihr Arbeitgeber kann die tägliche Ruhezeit einmal in der Woche bis auf 8 Stunden herabsetzen. Dies ist aber nur zulässig, wenn die Dauer von 11 Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird.
Bitte beachten Sie: Für Jugendliche bis 18 Jahre muss die tägliche Ruhezeit in jedem Fall mindestens 12 Stunden betragen.
Weitere Informationen zu den Pausen und zur täglichen Ruhezeit finden Sie auf der dafür vorgesehenen Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und in der Broschüre des SECO «Arbeits- und Ruhezeiten».