Wenn Sie den Verkauf einer Maklerin oder einem Makler übergeben und er Ihnen eine Käuferin oder einen Käufer vermittelt, ist ein Honorar von 2-3 % des Verkaufspreises üblich. Wenn Sie selbst eine Käuferin oder einen Käufer finden, müssen Sie dem beauftragten Makler ein im Vertrag vereinbartes Ausfallhonorar zahlen (meistens 0,5 % des Verkaufspreises).
Als Verkäuferin oder Verkäufer müssen Sie auf allfällige Mängel an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung hinweisen. Wenn die Käuferin oder der Käufer nämlich beweisen kann, dass Sie die Mängel absichtlich verschwiegen haben, können Sie schadenersatzpflichtig werden.
Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkauft, muss den erzielten Gewinn versteuern. Weitere Informationen zur Grundstückgewinnsteuer finden Sie auf der entsprechenden ch.ch-Seite.
Bei Schenkungen muss allenfalls eine Steuer bezahlt werden. Mehr können Sie auf der entsprechenden ch.ch-Seite Besteuerung von Schenkungen nachlesen.
Es ist sinnvoll, bereits zu Lebzeiten zu bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Hab und Gut – also zum Beispiel einer Liegenschaft – geschieht. Informationen über Nachlass, Testament, Erbvertrag und Schenkung lesen Sie auf der entsprechenden ch.ch-Seite.