Einfuhr von Waren in die Schweiz
Waren dürfen in die Schweiz mehrwertsteuerfrei eingeführt werden, wenn ihr Gesamtwert 300 Franken nicht übersteigt. Wenn dieser Wert überschritten wird, müssen Sie für den Gesamtwert der Waren die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen.
Für Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabakprodukte muss zudem die Menge der einzuführenden Ware beachtet werden. Wenn Sie die festgelegte Menge überschreiten, müssen Sie Zollabgaben zahlen.
Beispiele für Warenmengen, die zollfrei in die Schweiz eingeführt werden können:
<18 % Alkohol: 5 Liter/Person/Tag
>18 % Alkohol: 1 Liter/Person/Tag
Fleisch: 1kg/Person/Tag
Zigaretten: 250 Stück/Person/Tag
Wenn Sie Waren, die Sie im Ausland gekauft haben, in die Schweiz einführen, haben Sie oftmals die Möglichkeit, sich die ausländische Mehrwertsteuer rückerstatten zu lassen.
Durchfuhr von Waren / Ausfuhr aus der Schweiz
Wenn Sie mit Ihrer privaten Ware lediglich durch die Schweiz hindurchfahren wollen, müssen Sie diese beim Grenzübertritt in die Schweiz anmelden. Falls Sie dann Zollabgaben zu zahlen haben, bekommen Sie den Betrag (in Schweizerfranken) beim Verlassen der Schweiz wieder zurück.
Wenn Sie die Schweiz mit privater Ware ganz einfach verlassen, so müssen Sie keine speziellen Ausfuhr-Zollformalitäten ausfüllen. Aber vergessen Sie nicht, sich über die Einfuhrbestimmungen Ihres Ziellandes kundig zu machen.
Die Zollabgaben sind sehr verschieden. Wenn Sie bei Lebensmitteln, alkoholischen Getränken und Tabakwaren die zollfreien Mengen überschreiten, hängen die Zollabgaben von der Menge ab, um die Sie die Freimengen überschreiten.
Einfuhr in die Schweiz
Die folgenden Angaben gelten pro Person und Tag für Waren, die Sie für den privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen.
QuickZoll-App
QuickZoll ist die Verzollungs-App des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit für den privaten Reiseverkehr. Mit der App können Sie Ihre Waren zur Einfuhr anmelden und anfallende Abgaben direkt bezahlen. Die mit QuickZoll verzollten Waren können Sie danach über einen beliebigen Grenzübergang in die Schweiz einführen.
Sie können die QuickZoll-App kostenlos auf Ihr Mobiltelefon herunterladen. Für die Benutzung ist keine Registrierung erforderlich.
Mündliche Zollanmeldung
Wenn der Schweizer Grenzposten mit Zollpersonal besetzt ist, müssen Sie sämtliche Waren unaufgefordert anmelden. Auf den Flughäfen benutzen Sie dazu die roten Durchgänge «Waren anzumelden».
Wenn Sie mit der Bahn reisen, können Sie Ihre Waren mündlich beim Zollpersonal im Zug anmelden. Wenn kein Zollpersonal im Zug ist, können Sie die Verzollung innerhalb von sieben Tagen nach der Ankunft in der Schweiz bei einer beliebigen Zollstelle zu den angegebenen Öffnungszeiten vornehmen.
Schriftliche Selbstanmeldung
Wenn Sie über einen unbesetzten Grenzübergang in die Schweiz einreisen, können Sie Ihre Waren schriftlich anmelden, indem Sie das Formular benützen, das am Grenzübergang bei der Anmeldebox bereitliegt. Diese Zollanmeldung ist jedoch nicht möglich für Waren, die für den Handel bestimmt sind.
Wenn Sie Waren, die Sie im Ausland gekauft haben, in die Schweiz einführen, haben Sie oftmals die Möglichkeit, sich die ausländische Mehrwertsteuer rückerstatten zu lassen.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ist allerdings nicht zuständig für diese Rückerstattung und kann Ihnen zu dieser Rückerstattung auch keine Auskünfte geben.
Zuständig ist vielmehr der ausländische Verkäufer oder ein Tax-Refund-Unternehmen. Die Regeln für die Rückerstattung sind von Land zu Land verschieden. In der Regel händigt Ihnen der Verkäufer ein Rückerstattungsformular aus, auf dem die ausländische Zollbehörde die Ausfuhr der Ware in die Schweiz bestätigen muss.
Wenn die eingeführte Ware einen Gesamtwert von 300 Franken überschreitet, muss bei der Einfuhr in die Schweiz die schweizerische Mehrwertsteuer bezahlt werden, auch wenn die ausländische Mehrwertsteuer nicht rückerstattet wird.
Die illustrierte Broschüre Info Zoll - Für Privatpersonen: alle wichtigen Informationen auf einen Blick versammelt alle wichtigen Informationen über den Zoll für Privatpersonen.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bietet sehr detaillierte Informationen an über die Einfuhr in die Schweiz, über Freimengen und über Wertfreigrenzen.
Bei Bahnreisen gelten besondere Bestimmungen für die Zollanmeldung.
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Reise die Adressen und Öffnungszeiten der Grenzübergänge und Zollstellen.
Für den Einkauf von Waren über das Internet können Sie die folgende Seite auf ch.ch konsultieren: Waren im Ausland bestellen.