Grundsätzlich sind für jede Warensendung aus dem Ausland Zollabgaben und die schweizerische Mehrwertsteuer zu bezahlen.
In den meisten Fällen bezahlt der Absender nur die Transportkosten. Die Zollabgaben, die Mehrwertsteuer und die Kosten für die Verzollung gehen automatisch zulasten der Empfängerin oder des Empfängers, wenn der Absender auf den Begleitpapieren zur Ware nicht ausdrücklich andere Handelsbedingungen vermerkt hat.
In der Praxis werden Steuerbeträge bis 5 Franken nicht erhoben. Somit müssen Sie keine Steuer bezahlen, wenn der Wert des Pakets unter 193 Franken liegt (inklusive Transport- und Verpackungskosten). Dies gilt für Bücher und andere Waren mit reduziertem Mehrwertsteuersatz von 2,6 %. Bei Waren, für die ein Mehrwertsteuersatz von 8,1 % gilt, muss der Wert des Pakets dafür unter 62 Franken liegen.
Sie müssen auch keine Abgaben bezahlen, wenn Sie von einer Privatperson im Ausland ein Geschenk im Wert von höchstens 100 Franken erhalten. Diese Ausnahme gilt aber nicht für Tabak und Alkohol. Absender müssen Geschenksendungen als solche deklarieren.
Der Betrag kann sehr variieren. Als Empfängerin oder Empfänger einer Paketsendung in der Schweiz müssen Sie folgende Kosten tragen:
Mehrwertsteuer auf dem Wert der Ware (einschliesslich Versandkosten und Zollabgaben)
Zollabgaben auf dem Bruttogewicht
Zusätzliche Kosten für bestimmte Produkte wie Tabak oder Schmuck
Kosten für den Transport der Ware
Im Post- und Kurierverkehr erledigen die Transporteure (z. B. Post, DHL, UPS) die Formalitäten der Verzollung. Sie verlangen eine entsprechende Entschädigung; diese kann je nach Herkunftsland der Ware variieren. Die schweizerische Post verlangt mindestens 11.50 Franken und höchstens 70 Franken für die Verzollung.
Sie hat FAQ zu den Kosten bei der Einfuhr von Paketsendung publiziert.
Wenn die von Ihnen online bestellte Ware nicht ankommt, wenden Sie sich an den Verkäufer der Ware im Ausland oder an den Kundendienst des Transporteurs. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit kann Ihnen bei diesen Fragen nicht weiterhelfen. Online-Verkaufsplattformen versenden in der Regel eine Mitteilung mit einem Link, über den Sie den Weg der bestellten Waren zu Ihnen in Echtzeit nachverfolgen können.
Die Post bietet auf ihrer Website Informationen und ein Erklärvideo über die Verzollung von Importsendungen an.
Weitere Informationen der Post finden Sie in ihren FAQ zu den Einfuhrkosten von Paketsendungen.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bietet weitere Informationen an zum Interneteinkauf und zu Post- und Kuriersendungen.
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden Sie die Mehrwertsteuersätze je nach Produkt.
Auf ch.ch finden Sie weitere Informationen über den Einkaufstourismus im Ausland.